Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie im Chalet anno 1794 begrüßen zu dürfen. Unser Chalet ist ein historisches Haus mit besonderem Charakter, liebevoll renoviert und inmitten der Natur gelegen. Damit Sie und nachfolgende Gäste einen angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalt genießen können, bitten wir Sie, die folgende Hausordnung einzuhalten.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrags, sofern sie dem Gast vor Vertragsabschluss oder mit der Buchungsbestätigung bereitgestellt oder über einen Link zugänglich gemacht wurde.
Mit Nutzung des Chalets verpflichten sich die Gäste, diese Hausordnung einzuhalten.
Bitte behandeln Sie das Chalet, die Einrichtung, Geräte, Außenbereiche und das gesamte Grundstück sorgfältig und respektvoll.
Das Chalet darf ausschließlich von der in der Buchung vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste, Besucher, Veranstaltungen, Partys oder gewerbliche Nutzungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform, z. B. per E-Mail, erlaubt.
Das Chalet dient der privaten Erholung. Partys, Veranstaltungen, gewerbliche Nutzungen oder laute Feiern sind ohne entsprechende Zustimmung nicht gestattet.
Anreise und Abreise erfolgen nach Vereinbarung bzw. gemäß Buchungsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, steht das Chalet am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen.
Bitte hinterlassen Sie das Chalet bei Abreise ordentlich, besenrein und mit vollständig vorhandenem Inventar. Fenster und Türen sind zu schließen, Licht und Elektrogeräte auszuschalten und der Schlüssel ist gemäß Vereinbarung zurückzugeben.
Das Chalet befindet sich in ruhiger, naturnaher Umgebung. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn, Tiere und Natur.
Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit sind laute Musik, Lärm im Außenbereich sowie sonstige störende Geräusche zu vermeiden.
Auch tagsüber bitten wir um angemessene Lautstärke, insbesondere auf Terrasse, Balkon, im Garten und beim Grillplatz.
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Chalets nicht gestattet.
Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschließlich in geeigneten, nicht brennbaren Behältern. Zigarettenstummel dürfen nicht im Garten, auf der Terrasse, am Bach oder in der Natur entsorgt werden.
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, Rauchgeruch, nicht entsorgtem Abfall oder erheblichem zusätzlichem Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Zusatzreinigungskosten verrechnet werden.
Der Kamin und der Grill dürfen nur sachgemäß und mit besonderer Vorsicht verwendet werden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich geeignetes Brennmaterial. Brennbare Gegenstände, Textilien, Papier, Möbel oder Dekorationen sind vom Kamin, Grill und sonstigen Hitzequellen fernzuhalten.
Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Das Entzünden von Feuer im Garten, am Bach oder auf sonstigen Grundstücksflächen ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
Glut und Asche dürfen erst nach vollständigem Erkalten entsorgt werden. Bitte niemals heiße Asche in Abfallbehälter geben.
Etwaige vor Ort ausgehängte Bedienungs- und Sicherheitshinweise für Kamin, Heizung und Grill sind einzuhalten. Behördliche Verbote, insbesondere bei Waldbrandgefahr, sind ausnahmslos zu beachten.
Bei Waldbrandgefahr, starkem Wind oder behördlichen Verboten sind Grillen und offenes Feuer zu unterlassen.
Die Küche steht Ihnen während Ihres Aufenthalts offen. Bitte gehen Sie mit Küchengeräten, Geschirr, Besteck, Kochutensilien, Geschirrspüler, Kühlschrank, Herd, Mikrowelle und sonstiger Ausstattung sorgfältig um.
Geschirr, Besteck und Kochutensilien sind nach Gebrauch zu reinigen bzw. in den Geschirrspüler einzuräumen.
Bitte hinterlassen Sie den Kühlschrank bei Abreise leer und entsorgen Sie mitgebrachte Lebensmittel.
Technische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden.
Bitte gehen Sie sparsam und verantwortungsbewusst mit Energie und Wasser um.
Beim Verlassen des Hauses sind Licht, nicht benötigte Elektrogeräte und Wasserhähne auszuschalten. Fenster und Türen sind bei laufender Heizung geschlossen zu halten.
Die Heizungsanlage und sonstige technische Einrichtungen dürfen nicht unsachgemäß verändert, abgedeckt oder manipuliert werden.
Bitte werfen Sie keine Hygieneartikel, Feuchttücher, Essensreste, Fette, Öle oder sonstige Fremdgegenstände ins WC, Waschbecken oder in die Dusche.
Bei Verstopfungen, Wasserschäden oder sonstigen Problemen informieren Sie bitte rasch den Vermieter.
Handtücher, Bettwäsche und sonstige Textilien sind pfleglich zu behandeln. Starke Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verlust können verrechnet werden.
Bitte trennen und entsorgen Sie Abfall entsprechend den örtlichen Vorgaben.
Abfall, Essensreste, Verpackungen und Flaschen dürfen nicht im Garten, am Bach, auf der Terrasse oder in der Natur zurückgelassen werden.
Das Chalet ist bei Abreise ordentlich und besenrein zu hinterlassen. Dazu gehören insbesondere:
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, Rauchgeruch, nicht entsorgtem Abfall oder erheblichem zusätzlichem Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Zusatzreinigungskosten verrechnet werden.
Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
Bitte achten Sie darauf, dass Haustiere keine Schäden verursachen, Möbel und Betten nicht verschmutzen und andere Personen oder Tiere nicht beeinträchtigt werden.
Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Chalet oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden, wenn dadurch Schäden, Lärm oder Gefahren entstehen können.
Hinterlassenschaften von Haustieren sind unverzüglich und vollständig zu entfernen. Für Schäden, Verunreinigungen oder zusätzliche Reinigungskosten haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, Geruchsbelästigungen oder erheblichem zusätzlichem Reinigungsaufwand durch Haustiere können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Zusatzreinigungskosten verrechnet werden.
Kinder sind herzlich willkommen. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind während des gesamten Aufenthalts für ihre Kinder verantwortlich.
Besondere Vorsicht gilt bei Kamin, Grill, Küche, Stiegen, Terrasse, Balkon, Garten, Bachbereich und allen Außenflächen.
Der Bach und die naturnahe Umgebung erfordern besondere Vorsicht. Kinder dürfen sich im Bachbereich und in den Außenbereichen nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.
Terrasse, Balkon, Garten, Grillplatz und Bachbereich stehen Ihnen zur Erholung offen. Bitte nutzen Sie diese Bereiche sorgfältig und respektvoll.
Pflanzen, Bäume, Zäune, Gartenmöbel und sonstige Außenanlagen dürfen nicht beschädigt oder zweckentfremdet werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Tiere. Das Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenresten, Glas, Essensresten oder sonstigen Gegenständen im Außenbereich ist untersagt.
Soweit Parkplätze bereitstehen, dürfen diese von den Gästen genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, Zufahrten, Wege und Nachbargrundstücke nicht zu blockieren.
Das Parken erfolgt auf eigene Verantwortung der Gäste. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl an Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen, sofern den Vermieter daran kein Verschulden trifft. Gesetzlich zwingende Haftungen bleiben unberührt.
WLAN wird, soweit verfügbar, gratis bereitgestellt. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, bestimmte Geschwindigkeit oder störungsfreien Betrieb besteht nicht.
Der Internetzugang darf nur rechtskonform genutzt werden. Rechtswidrige Downloads, Uploads, Filesharing, Abruf oder Verbreitung illegaler Inhalte sind untersagt.
Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang rechtskonform zu nutzen und auch mitreisende Personen entsprechend zu informieren. Für rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung durch den Gast oder mitreisende Personen haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte prüfen Sie das Chalet bei Anreise kurz auf erkennbare Schäden oder Mängel und melden Sie diese möglichst rasch.
Bitte melden Sie Schäden, Mängel oder Defekte unverzüglich, damit diese rasch behoben werden können.
Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn, mitreisende Personen, Besucher oder Haustiere verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte versuchen Sie nicht, umfangreichere Reparaturen selbst durchzuführen. Bei technischen Problemen, Wassergebrechen, Stromausfall, Heizungsproblemen oder sonstigen Störungen kontaktieren Sie bitte den Vermieter.
Möbel, Dekoration, Geschirr, Geräte und sonstiges Inventar dürfen nicht aus dem Chalet entfernt oder zweckentfremdet werden.
Bitte stellen Sie Möbel im Innen- und Außenbereich bei Abreise wieder an ihren ursprünglichen Platz zurück.
Verlorene, beschädigte oder stark verschmutzte Gegenstände können ersetzt bzw. verrechnet werden.
Beim Verlassen des Chalets sind alle Fenster und Türen zu schließen und abzusperren.
Kerzen, Kamin, Grill, Herd und sonstige Hitzequellen dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Fluchtwege, Eingänge und Zugänge sind freizuhalten. Leicht entzündliche Materialien dürfen nicht in der Nähe von Heizquellen, Kamin oder Grill gelagert werden.
Im Notfall verständigen Sie bitte unverzüglich die zuständigen Einsatzkräfte und danach den Vermieter.
Notrufnummern in Österreich:
Nicht gestattet sind insbesondere:
Vor der Abreise bitten wir Sie:
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, Rauchgeruch, nicht entsorgtem Abfall oder erheblichem zusätzlichem Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Zusatzreinigungskosten verrechnet werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, insbesondere bei Lärmbelästigung, Rauchverbot, Überbelegung, unsachgemäßer Nutzung, Beschädigungen oder Gefährdung von Personen oder Eigentum, kann der Vermieter den Aufenthalt nach vorheriger Abmahnung vorzeitig beenden.
Bei schwerwiegenden Gefährdungen oder unzumutbarem Verhalten ist eine sofortige Beendigung möglich.
Rückerstattungs- und Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten AGB.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrags und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Chalets anno 1794.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen einen angenehmen, erholsamen Aufenthalt im Chalet anno 1794.
Ihr Team vom Chalet anno 1794